Physiotherapie Affoltern
Lindenmoosstrasse 8
CH-8910 Affoltern am Albis
T: 043 541 02 76
Google Maps

Von Zürich:
Zürichstrasse Richtung Zug, ausgangs Affoltern a.A.,
letzte Strasse rechts
Von Zug:
Zürichstrasse Richtung Zürich, eingangs Affoltern a.A.,
erste Strasse links
Vom Bahnhof Affoltern a.A.:
Zu Fuss 5 Minuten über Büelstrasse und Industriestrasse
(Mc Donalds)
Karte


Die Öffnungszeiten richten sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen unserer Kundschaft. Termine nach Vereinbarung.



Allgemeine Physiotherapie (aktive/passive Techniken), Sportphysiotherapie, Medizinische Trainings Therapie, Personaltraining, Golfphysiotherapie

PHYSIOVERORDNUNG

Trainingszeiten Medizinische Trainingstherapie:

Montag: 16 - 17 Uhr

Dienstag: 10 - 11 Uhr

Donnerstag: 16 - 17 Uhr

Freitag: 10 - 11 Uhr

 

Preise

Die Rechnung für physiotherapeutische Leistungen im Krankheitsfall senden wir ab 1. Juli 2011 an unsere Kundschaft. Unfallbedingte Behandlungen gehen direkt an die Unfallversicherung. Physiotherapie wird auf ärztliche Verordnung von der obligatorischen Grundversicherung zum grössten Teil übernommen. Im Krankheitsfall übernehmen die Kunden, je nach individuellem Vertrag, in der Regel 10 % der Kosten selbst. Bei Kosten in Folge eines Unfalles sind diese meistens voll gedeckt.

Sie können selbstverständlich physiotherapeutische Leistungen auch als Selbstzahler / Selbstzahlerin in Empfang nehmen. Sie bezahlen Fr. 65.- pro 25 - 30 Minuten.

Preisliste für physiotherapeutische Leistungen in der Physiotherapie-Praxis

Preisliste
Die Preise für ambulante physiotherapeutische Leistungen sind in einem Tarifvertrag mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern geregelt. Als Grundlage der Preisberechnung für physiotherapeutische Leistungen dient der Taxpunktwert. Die Krankenversicherung entschädigt die physiotherapeutischen Leistungen, die im Rahmen der Grundversicherung erbracht werden. Die Selbstkosten für Patienten bestehen aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 % der die Franchise übersteigende Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise ist in den Vertragsbestimmungen der persönlichen Krankenversicherung geregelt.
Detaillierte Informationen über die Vertragsbestimmungen können der Krankenversicherungspolice entnommen oder bei der Krankenkasse eingeholt werden.
Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.